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Freizeitbedingungen
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Gesundheitliche Beeinträchtigungen (bspw. Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten etc.) und Neurodivergenzen (bspw. Autismus-Spektrums-Störung, AD(H)S etc.) jedweder Art sind der Leitung unbedingt mitzuteilen, damit die Mitarbeitenden auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen können. Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen gehen zulasten des Teilnehmenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
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Auf unseren Freizeiten haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit die programmfreie Zeit altersentsprechend zu gestalten. In dieser Zeit können sie sich ohne Aufsicht des Teams frei bewegen. Sie müssen dabei mindestens zu dritt sein und sich bei einer Aufsichtsperson abmelden.
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Wir vertreten eine sexuelle Haltung (nachzulesen unter: https://www.ev-jugend-hamm.de/sexuelle-haltung). Im Rahmen der Gesundheitsaufklärung wird es auf unseren Freizeiten deshalb auf einer Unisex Toilette eine Kiste geben die Hygieneartikel (Deo, Seife, Zahnbürsten, Tampons, Binden etc.) und Kondome enthält.
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In Absprache mit allen betroffenen Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigten gibt es die Möglichkeit geschlechtergemischte Zimmer zu belegen. Dadurch ermöglichen wir Menschen jeden Geschlechtes die freie Zimmerwahl.
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Für Unfälle, die durch Ungehorsam, höhere Gewalt oder Nichtbeachten der Anweisungen der Freizeitleitung eintreten, kann keine Verantwortung des Veranstalters (evangelischer Kirchenkreis Hamm) übernommen werden.
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Den Anweisungen der Freizeitleitung ist Folge zu leisten. Die Leitenden der Freizeit können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der*die Teilnehmende die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter (evangelischer Kirchenkreis Hamm) seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Freizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Freizeit nicht mehr gewährleisten kann. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des*der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt.
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Wir möchten, dass sich bei unseren Freizeiten jede*r wohlfühlt. Deswegen sind wir tolerant und offen gegenüber allen Menschen. Wir dulden kein Mobbing und betrachten Mobbing als schweren Regelverstoß, der die schadensfreie Durchführung der Freizeit für alle Teilnehmenden unmöglich macht. Daher behalten wir uns das Recht vor im Sinne aller Teilnehmenden entsprechend zu reagieren. Im schlimmsten Fall, bedeutet dies den Ausschluss von der Veranstaltung.
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Die Freizeitleitung und der Veranstalter (evangelischer Kirchenkreis Hamm) haften nicht für abhanden gekommene und/oder kaputt gegangene Gegenstände (bspw. Kleidung, Abspielgeräte, Handys etc.).
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